Da wir, die Autoteile Post AG, im freien Ersatzteilemarkt tätig sind und somit Alternativen für Werkstätten bieten, kam der Gesamtverband Autoteile-Handel zu Besuch. Der GVA ist der Branchenverband und die politische Interessenvertretung des freien Kfz-Teilegroßhandels in Deutschland. Die Aftermarket-GVO, also die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz-Sektor, ergänzt die allgemeinen Regeln des Vertriebskartellrechts. Dadurch ist der freie Ersatzteilemarkt eine echte Alternative zum autorisierten Teilevertrieb des Fahrzeugherstellers.

Das Ziel dieser Verordnung und der begleitenden Leitlinien ist es, die Verbraucherorientierten Wettbewerbsgrundlagen im Kfz- Aftermarket sowie die Interessen der Branchenspezifischen Unternehmen und Dienstleister zu sichern und zu schützen.

Durch zahlreiche Jahre der Mitgliedschaft im GVA macht sich die Autoteile Post AG nicht nur die aktuellsten Nachrichten der Branche, relevante Änderungsinformationen über Neuerungen auf Gesetzesebene oder der wettbewerbspolitischen Tätigkeiten des GVA zu Nutze, sondern versteht sich innerhalb des Verbands auch als Partner, welcher als aktives Mitglied stets nah am Geschehen steht. Zudem Unterstützt die Autoteile Post AG die Stärkung und den Schutz aller Akteuere des Ersatzteilehandels vor wettbewerbsverzerrendem Gebaren.

Wichtigsten Bestandteile der Aftermarket-GVO

  • Zugang der Independent Aftermarket-Akteure zu Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller
  • Zugang der Mehrmarkenservicebetriebe zu allen Ersatzteilen der Fahrzeughersteller
  • Möglichkeit der markenbezogenen Servicebetriebe, im freien Ersatzteilmarkt zu kaufen
  • Möglichkeit für die Teileindustrie, ihre Produkte direkt in den Aftermarket zu liefern und ihr Markenzeichen auch auf Fahrzeugherstellern zugelieferten Teilen anzubringen
  • Die Definition des Begriffes „Originalersatzteil“ im Rahmen der oben genannten Regelungen auf Grundlage der Teilequalität und nicht der Teileherkunft

Was ist der GVA?

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. ist der Branchenverband und die politische Interessenvertretung des freien Kfz-Teile-Großhandels in Deutschland. Außerdem spricht er für die rund 2.000 Einzelhändler von Kfz-Ersatzteilen. Der Verband umfasst aktuell über 1.000 Betriebsstellen aus 133 Handelsunternehmen sowie 123 Kfz-Teilehersteller und Anbieter technischer Informationen.

 

Aftermarket-GVO und ergänzende Leitlinien

Was vertragsgebundene und freie Werkstätten wissen müssen

  • Freie Wahl beim Teilebezug für jeden Akteur – d.h., auch gebundene Servicebetriebe dürfen beim freien Ersatzteilhandel beziehen.
  • Der Fahrzeughersteller darf seinen autorisierten Servicebetrieben nicht untersagen Originalersatzteile oder qualitativ gleichwertige Teile im freien Markt zu kaufen.
  • Die Garantie- und Gewährleistungsansprüche werden durch den Bezug aus dem freien Markt nicht beeinträchtigt.